Dieser Tage wurde von Bayreuther Geschäftsleuten moniert, dass die weiteren Umbau- und Sanierungsarbeiten ohne tragfähige Absprache oder Information durch die Stadt durchgeführt werden sollen. Diese Verfahrensweise kann ich gut nachvollziehen, denn als Eigentümer in einer weniger frequentierten Straße bekommt man vom Tiefbauamt der Stadt nur die Aufforderung eine Untersuchung des eigenen Kanalabschnittes durch eine Firma durchführen zu lassen. Als Termin für die Baumaßnahme wird dann folgendes genannt.

Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: März bis September

Und das bei einer Straße die etwa 250 m lang ist und so schmal ist, dass keine zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren können. Dies bedeutet also eine Vollsperrung. Was ist, wenn ich zu diesem Zeitpunkt selbst Bauarbeiten projektiert habe – etwa Malerarbeiten mit Gerüst oder eine Sanierung des Kellers?

Man bemerkt eben hier das alte Muster der Über- und Unterordnung des Bürgers unter die Verwaltung. D.h. althergebrachte Grundsätze nach dem Motto: Des hamma scho imma so gmacht!

Bauarbeiten in Bayreuth – planbar?

Beitragsnavigation


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert